Schwimmbecken

Garantiebedingungen & AGB

Garantiebedingungen und Warnung vor unkontrollierbaren Tatsachen

  • Die Garantiefrist für die Undurchlässigkeit und Konstruktionsfestigkeit des Pools Körpers sind 10 Jahre. Die Schwimmbäder sind als Handarbeit hergestellt. Kleine Abschürfungen und Druckstellen sind keine Fehler, sondern sie sind durch den Produktionsprozess verursacht wurden und haben keinen Einfluss auf die Funktion des Produktes. Die Abweichung von Dekor und Farbmuster sind Ergebnis der Handarbeit und die Reklamation wird nicht anerkannt.
  • Die Garantie für die Osmose beträgt 5 Jahre.
  • Für das Waschrecht der Oberfläche ist die Garantie 2 Jahre.
  • Die Garantie bezieht sich nicht auf mechanische Beschädigungen und Mängel, die durch einer falsche Installation, oder die durch das nicht Einhalten der Gebrauchsanweisungen entstanden sind.
  • Die Garantie bezieht sich auch nicht auf die Schäden, die durch Nichteinhaltung der technischen Bedingungen für den Betrieb des Produktes und für die Beschädigung durch chemische Wirkungen. Damit ist die Verwendung ungeeigneter Chemikalien zum Beispiel für die Wartung/Reinigung des Poolwassers oder die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzen für das Poolwasser gemeint.
  • Angesichts zum Charakter des Produktes, der leicht verfombar durch unebenen Untergrund, Druck der Schüttung oder Betonummantelung ist, kann man die Toleranz nur in einem perfekt ausgeschriebenen Zustand messen. Dann sind die Abweichungen bis zu 1%.
  • Es ist auch nötig die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Genauigkeit pro cm- Einheit für diese Produkte nicht unbedingt erforderlich ist, zum Beispiel bei einem Pool, der 301,3cm breit ist, wurde für die Klarheit 300cm angegeben, usw.
  • Vorgeschriebene Werte:
    • Maximale Poolwasser-Temperatur 30 Grad
    • Maximale Cl Konzentration im Poolwasser 1,0mg/l
    • Maximale Grenze des pH im Poolwasser 6,8-7,5
  • Die Lieferanten Garantie für Einbauteile und Zubehör beträgt 2 Jahre.
  • Auf die durchgeführten Montagearbeiten und Dichtheit der montierten Komponenten ist eine Garantie von 6 Monaten. Es ist notwendig eine gründliche Kontrolle aller 5 montierten Komponenten (Licht, Skimmer, Düsen, …) durchzuführen, um des Wasserausfluss zu verhindern.
  • Beim Zuschütten von Röhren (insbesondere von Verbindungsstellen) ist es notwendig achtsam zu sein und sicherzustellen, dass Rohren und Verbindungsstellen nicht durch Verschüttungen des Bodens beschädigt wurden.
  • Des Weiteren ist es notwendig regelmäßig den Wasserstand zu prüfen. Sollte es zum Sinken des Wasserstandes kommen aus irgendeinem Grund, so müssen sämtliche Arbeiten angehalten werden und das Wasserleck dem Lieferanten gemeldet werden, denn es sind nicht nur verschüttete Stellen des Leckes reklamierbar.
  • Die Garantie bezieht sich nicht auf zugeschüttete und spätere Störungsmeldungen, sowie die Wasserlecks.
  • Bei der Reklamation von Komponenten oder Zubehör, die abmontierbar sind, ist es notwendig, dies zu demontieren und transportieren oder an die Firmenadresse von Balarepo zu senden. Der Reklamationszeit dauert 90 Tage von der Annahme des gebrochenen Teils. Über der Annahme würde der Käufer schriftlich per E-mail informiert.
  • Der Käufer kann die Reparatur von gebrochenen Teil auch selbst besorgen, bei einer Firma in seiner Nähe. Der Verkäufer bezahlt die Reparatur gemäß der Serviceregistrierung der Firma, der die Reparatur durchführt und gemäß den gültigen Preisen des tschechischen Verkäufers.

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